Das Lotteriegesetz verbietet die Bildung von Tippgemeinschaften nicht. Tippgemeinschaften, welche in der Schweiz bewilligte Lotterie- und Wettangebote betreffen, sind damit nicht per se illegal. Die Comlot warnt aber die Spieler an dieser Stelle ausdrücklich von gewerbsmässig angebotenen Tippgemeinschaften. Zumindest muss das Angebot des jeweiligen Anbieters im Einzelfall genau unter die Lupe genommen werden. Aufgrund ihrer bisherigen Erfahrung geht die Lotterie- und Wettkommission davon aus, dass die Spieler in Tippgemeinschaften häufig übervorteilt werden, weil Leistung (Einsatz) und Gegenleistung (Gewinnmöglichkeiten) bei genauer Betrachtung der von den Anbietern bestimmten Konditionen in einem krassen Missverhältnis stehen.