Das Jahr 2005 führte zu einer Wende im Bereich der Regulierung von Lotterien und Wetten. Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz hat am 7. Januar 2005 die interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Wetten zur Ratifizierung in den Kantonen verabschiedet. Das Konkordat harmonisiert die Bewilligungsverfahren und die Aufsicht über den Lotterie- und Wettmarkt. Vorher war für diese Aufgaben jeder Kanton individuell zuständig. Die Comlot hat ihre Arbeit am 1. Juli 2006 aufgenommen, gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der interkantonalen Vereinbarung.
Die Übereinkunft zwischen den 26 Kantonen bekräftigte den kantonalen Willen, die Rahmenbedingungen des Lotterie- und Wettmarktes zu modernisieren.